Risiken für Spareinlagen
Spareinlagen sind in Null-Zins-Zeiten zunehmend unattraktiv geworden. Kaum ein Angebot, das noch mit lukrativen Kapitalsteigerungen überzeugen kann. Darüber hinaus hat die Politik in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen getroffen, um auch die Sparer im Krisenfall einer Bank in Haftung zu nehmen. Die Folge: Spareinlagen erweisen sich nicht nur als unattraktive, sondern auch als extrem riskante Möglichkeit, sein Vermögen zu bewahren.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Staatshaftung ...
Geht ein Kreditinstitut pleite, werden die Verbindlichkeiten der Bank (Kontoguthaben der Kunden) von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gedeckt, in die jede deutsche Bank einzahlt. Doch was geschieht, wenn das nicht ausreicht? Dann haftet der deutsche Staat, so die weit verbreitete Ansicht.
Doch einen gesetzlichen Anspruch auf Staatsgeld gibt es nicht. Im Ernstfall haften die Gläubiger selbst bei einer Bankenpleite – das heißt: die Bank nimmt das Geld ihrer Kunden, um sich zu retten! Das gilt nicht nur für die eigene Bank, sondern auch für europäische Banken.
... dafür aber eine mögliche Zwangsabgabe auf Sparguthaben!
Auf Initiative des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde 2014 die Möglichkeit einer Zwangsabgabe auf Sparguthaben in Höhe von 10 Prozent eingerichtet. In Krisen- und Ausnahmesituationen können auf diese Weise ausufernde Staatsschulden und Staatspleiten ohne ausländische Finanzhilfen verhindert werden. Privates Vermögen kann also in Haftung genommen werden, um eine staatliche Insolvenz abzuwenden.
Wer trägt das Risiko?
Das Risiko tragen Sie als möglicher Gläubiger Ihrer Bank.
Fazit
Sparanlagen sind nicht vor staatlichem Zugriff sicher. Im Falle von Bankenkrisen oder Staatspleiten kann jeder Sparer in Haftung genommen werden!